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Folgende Texte und Bilder sollen Tendenzen und Prozesse der NS-Zeit veranschaulichen.
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Behinderte, v.a. Geisteskranke aus
den Anstalten
wurden in |
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"1938 wurde ich schwanger. Zuerst habe ich es nicht geglaubt. Meine Mama war sehr erschrocken, weil ich schwanger war. Wir sind zum Frauenarzt gegangen. Er hat mir gratuliert. Ich war wirklich schwanger. Aber ich war doch sterilisiert! Ich mußte in die Frauenklinik. Man hat mir meine Kleider weggenommen. Ich mußte dableiben. Ich wollte nach Hause, aber sie haben mich im Zimmer eingeschlossen. Ich wollte fliehen, aber ich bin gepackt worden. Ich habe viel geweint, Ich war verzweifelt. Ich wollte aus dem Fenster rausspringen. Nach der Operation bin ich in der Intensivstation aufgewacht. Die Schwester sagte: Es war ein Bub. Er war normal. Die Schwester hat gesagt, daß sie schweigen muß. Christian, mein Verlobter, hat mich auf der Intensivstation besucht. Er hat gesagt: Wir stehen unter der Macht. Wir bleiben beisammen! 1938, nach der Abtreibung wollten wir unbedingt heiraten. Der Standesbeamte sagte, daß ich nochmal sterilisiert werden muß. Ich wollte ins Kloster gehen, bis Hitler den Krieg verloren hat. Aber mein Verlobter sagte: Dort wird auch sterilisiert und abgetrieben. Mein Mann wollte mich heiraten! Schweren Herzens ließ ich mich nochmal sterilisieren. 1941 konnten wir heiraten, weil ich sterilisiert war. Ich war so traurig ohne Kinder. Und der Liebesakt war nicht wie vorher." Entnommen aus: Bericht einer Gehörlosen. Auszug aus der Broschüre der Redaktion "Sehen statt Hören" zur Sendung am 15. I. 1982 "Gehörlose Opfer der Nazi-Herrschaft" (Bayerisches Fernsehen), in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeisgemeinschaft der Elternvertreter und Förderer Deutscher Gehörlosenschulen. |
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41. Geheimer Auftrag Hitlers an Reichsleiter Philipp Bouhler, Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP, und Karl Brandt, Begleitarzt des "Führers", vom 1. September 1939 über den Beginn der "Euthanasie"-Aktion Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. Entnommen aus: IMG, Bd. XXVI, S. 169, Dok. 630-PS. Der Geheimauftrag ist mehrfach in Faksimiles abgedruckt. Handschriftliches Marginale auf dem Originaldokumerit: "Von Bouhlermir übergeben am 27.8.40. Dr. Gürtner" Er wurde von Hitler Ende Oktober 1939 unterzeichnet auf den 1. September zurückdatiert und gilt in der historischen Literatur als Beginn der Euthanasie-Verbrechen. |
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Im Februar 1935 gelobte der neu
ernannte Direktor des
Aachener Realgymnasiums, Dr. Peter Kill, feierlich vor den anwesenden
Schülern, Eltern und Behördenvertretern, "die
Anstalt im
Geiste des Nationalsozialismus [zu] leiten." (entnommen
aus:
Aachener Anzeiger vom 14.02.1935) "Erziehung zur Volksgemeinschaft, völkische
Erziehung.
Das erfordert Umstellung in der Methode und Zielsetzung, vor allem aber
Pflege der Gemeinschaftserziehung. Die Einübung in die ökonomische Notwendigkeit, "unnütze Esser" zu beseitigen, wurde den Schülern z.B. in Dreisatz-Rechenaufgaben nahegebracht: "Der jährliche Aufwand des Staates für
einen
Geisteskranken beträgt im Durchschnitt 766 RM, ein Tauber oder
Blinder kostet 615 RM, ein Krüppel 600 RM. In geschlossenen
Anstalten werden auf Staatskosten versorgt: 167.000 Geisteskranke,
8.300 Taube und Blinde, 20.600 Krüppel. |
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Propagierung der NS-Rassenlehre in der Aachener Region Am 22. Februar 1935 verkündete Propagandaminister Joseph Goebbels in Anwesenheit der Ratsherren der Stadt Aachen, allen voran Oberbürgermeister Quirin Jansen und NSDAP-Kreisleiter Eduard Schmeer, in der Aachener Westparkhalle unter "dröhnendem und durchbrausendem Beifall": "Man sagt: Es ist wider den Willen Gottes, daß man erbkranken Nachwuchs vernichtet. Ist es vielleicht für den Willen Gottes, daß Deutschland für Idioten und Epileptiker, die niemals geheilt werden können, im Jahr über 100 Millionen ausgibt und für gesunde Kinder nur 4½ Millionen? Ist es unchristlich, dafür zu sorgen, daß diese Unglücklichen sich nicht vermehren? Ist es unchristlich, wenn man diesen Nachwuchs nicht duldet, dafür aber der gesunden Jugend die Möglichkeit gibt, zu gedeihen und sich zu entwickeln? Wenn beispielsweise die Konfessionen, die auf dem Standort stehen, daß niemand das Recht hat, Epileptikernachwuchs zu verhindern, sich bereit erklären, dafür die Kosten zu tragen - immerhin, bitte schön!" (entnommen aus: Aachener Anzeiger/ Politisches Tageblatt vom 23.02.1935) |
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Rassenhygienisches Bewusstsein und eine von
ökonomischen
Nützlichkeitserwägungen diktierte Sozialpolitik
wurden in
Schulbüchern propagiert. Entnommen aus:
Hermann
Römpp: Lebenserscheinungen. Eine allgemeine Biologie
für die
Oberstufe höherer Lehranstalten und zum Selbstunterricht,
Stuttgart 1933, S. 150. "Zu der fortschreitenden Verdummung kommt noch die
Belastung
des Volkskörpers mit unbrauchbaren, verbrecherischen
Elementen,
mit körperlich Kranken, denen das Leben zur Qual wird, mit
Epileptikern, Irrsinnigen, Säufern usw. Der jährliche
Gesamtaufwand für die erblich Minderwertigen beträgt
in
Deutschland zur Zeit etwa 350 Millionen Reichsmark. Eigentlich sollte
man annehmen, daß diese erblich Belasteten durch die Stimme
des
Gewissens davon abgehalten werden sollten, ihre Krankheiten in
ungezählten Generation fortleben zu lassen. Wenn sie eine
Empfindung dafür hätten, wieviel Elend und Not,
wieviel
Schmerz und Jammer sie über ihre Kinder und Kindeskinder
bringen
können, müßten sie aus freiem
Entschluß auf
Nachkommenschaft verzichten. Für die erbliche Belastung kann
der
Einzelmensch nichts - er ist unschuldig daran, daß ihm das
Vererbungsschicksal größere Lasten auferlegte als
den
Gesunden; er verdient dafür das Mitgefühl und die
hilfsbereite Unterstützung der Glücklicheren. Es
liegt in
seinem Entschluß, die krankhafte Anlage durch freiwilligen
Verzicht auf Nachkommenschaft zum Verschwinden zu bringen oder sie in
alle Ewigkeit fortzupflanzen. Das Letztere ist eine sittliche Schuld
von ungeheurem Ausmaß, die der Staat mit
größerem
Recht bestrafen könnte als manche belanglose Vergehen,
über
die in den Gerichtshöfen verhandelt wird. Wer einen andern
lahmschlägt, kommt mit Recht ins Gefängnis; wenn aber
ein
erblich Belasteter seine Lähmung, seine Blindheit, seinen
Irrsinn,
seine Taubstummheit oder sonst ein schweres Leiden mehrfach fortpflanzt
und damit nicht nur einen einzelnen Menschen, sondern Dutzende, ja
Hunderte von künftigen Geschlechtern unglücklich
macht,
findet man daran nichts Besonderes! Noch vor wenigen Jahren konnte es
z.B. vorkommen, daß gerichtlich für
unzurechnungsfähig
erklärte Geisteskranke und Verbrecher ohne weiteres heiraten
und
damit ihre nachteiligen Anlagen vermehren konnten. |
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Bilder:
Alle Bilder sind folgendem Buch entnommen: |