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Quellen zur Entfaltung des
Hilfssschulwesens zusammengetragen von Annette
Winters im Jahr 1979
Zitiert nach Gläsche, Erster öffentlicher Bericht über
die Erziehungsanstahlt für blödsinnige Kinder zu Hubertusburg
Leipzig 1854, in Frenzel ‚ Geschichte des Hilfschulwesens, Halle
1921, S. 27
Von der Zeit an, da ein solches Kind einigermaßen aus dem
Staube gezogen undzuin Bewußtsein erweckt worden ist, wird nun
nach Kräften dahin gewirkt, daß es sein Gemüt nach Gott erhebt,
ihn finden und lieben lernt. Hat das Kind diese zuletzt gezeigte
Stufe erreicht, so ist die Aufgabe der Anstahlt erfüllt, es
ist nun sicher befähigt, an dem dem Unterricht der Elementarschule
mit Nutzen teilnehmen zu können. Da es aber im Alter und in
seiner körperlichen Ent wicklung so weit vorgerückt ist, daß
es bedenklich erscheinen muß, es in die Volksschule zu schicken,
so besteht die Einrichtung, daß auch solche fortgeschritten
Zöglinge in der Anstahlt verbleiben, bis sie konfermiert und
als erwerbsfähig entlassen werden können. Sie bilden eine eigene
Abteilung und werden natürlich in allen Disziplinen soweit als
möglich geführt. Namentlich tritt für sie ein besonderer Unterricht
in der deutschen Sprache, Naturgeschichte Geographie und in
Religion hinzu.
Traugott Weise: Betrachtungen über geistesschwache Kinder
in Hinsicht der Verschiedenheit, Grundursachen, Kennzeichen
und der Mittel, ihnen auf leichte Art durch Unterricht beizukommen.
Mit besonderer Rücksicht auf Pestalozzische Rechenmethode, Zeitz
1820. 1911 besorgte Max Kirmsse eine Ausgabe dieses Werkes in:
Beiträge zur Kinderforschung und Heilerziehung Langensalza 1911,
Heft 79, zit. nach: Klink, Job-Günter (Hrsg.): Zur Geschichte
der Sonderschule, Bad Heilbronn/ OBB 1966,. S. 46 ff.
Einleitung
§1 "Auch der gemeinste Beobachter bemerkt den
unverkennbaren Unterschied der Kinder in Hinsicht ihrer Erkenntniskräfte
und des verschiedenen Verhältnisses derselben, denn nichts ist
gewöhnlicher als die Klage über Schwäche, Stumpfheit und Unfähigkeit
der Köpfe. Ob nun schon zuweilen der Grund der geringen Wirksamkeit
des Unterrichtes in der fehlerhaften Methode des Lehrers oder
in der Trägheit des Kindes zu suchen ist, so lehrt doch die
Erfahrung unwidersprechlich, daß es wirklich geistigarme oder
schwache Kinder gibt. ...
§3 Natürlich kann das nicht so verstanden werden,
daß durch Unterricht in die Seelen solcher Kinder etwas hineingetragen
werden sollte, dessen sie gar nicht fähig wäre. Weg mit Unmöglichkeiten!
Auch ist zu offenbar in der großen Verschiedenheit der natürlichen
Anlagen ein weiser Zweck der Vorsehung nicht zu verkennen; aber
dieser Zweck kann doch, äußerst seltene und vielleicht immer
nur scheinbare Fälle ausgenommen, nicht dahingehend, daß auch
einige Menschen in intellektueller Hinsicht dem Tiere gleich
sein sollen. Wir müssen vielmehr annehmen, daß ein Kind, durch
die Geburt in die menschliche Gesellschaft gewiesen, durch Unterricht
so viel von den höheren Geisteskräften erhalten kann und muß,
als unumgänglich nötig ist zu seiner zeitlichen und ewigen Bestimmung,
das heißt es muß das moralisch Gute und Böse mit Gewißheit unterscheiden
lernen und geschickt zur sicheren Erhaltung des gegenwärtigen
Lebens werden. - Zu einem Menschen, der keine Anlage zu einem
bestimmten Fache hat, sagt sein guter Meister: Du kannst Dir
diesen Beruf nicht wählen; aber kann man auch von einem Kinde
sagen: es kann seine Bestimmung als Mensch nicht erreichen,
da es doch schon ein Mensch ist?
§4 Auch lehrte die Erfahrung, daß oft Menschen in
ihrer Jugend für geistesarm angesehen wurden, an denen sich
später, durch Vereinigung günstiger Umstände, manche Geistesblüte
entfaltete; aber was noch mehr sagen will! sie hat auch gelehrt,
daß die moralischen Kräfte solcher Menschen nicht selten gut
beschaffen sind. Wie brauchbar könnten also die meisten werden,
wenn sie zweckmäßig unterrichtet würden! - Menschenliebe, Du
hast es nötig gefunden, Taubstummen Lehranstalten zu errichten,
nimm Dich auch der Geistesschwachen an, deren Menschheit oft
mit Füßen getreten wird. Abgeschafft hast du die Folter im bürgerlichen
Leben und siehe, jene unschuldigen Seelen leiden noch in vielen
Schulen, wie in einer Folterkammer. Dem Gang der Natur zuwider,
sollen sie doch Worte lernen, die sie nicht verstehen, das können
sie nicht,
D. Behandlung geistesschwacher Kinder
§12 ... Hier ist also nur von der geistigen Erziehung
und Ausbildung der Erkenntniskräfte die Rede; es umfaßt aber
der Zweck dieser Schrift nicht die ganze Geistesbildung solcher
Kinder, er beschränkt sich bloß auf das wichtigste, nämlich
auf die zwei Hauptmomente der Entwicklung der Erkenntniskräfte,
als: 1. die sinnliche anschauende Erkenntnis und 2. das Erwachen
der Vernunft im weiteren Sinne.
§13 Der Deutlichkeit wegen mag eine Vergleichung den
Weg bahnen. Ein Mensch, der ohne Traum im tiefen Schlafe
liegt, ist sich seiner nicht bewußt, denn er weiß weder von
dem Dasein seines Körpers, noch von seiner Seele, noch von den
Gegenständen außer ihm etwas. Wir wecken ihn auf und nun entsteht
die erste Vorstellung in seiner Seele wieder. Aber wie? Entweder
tritt eine alte Vorstellung wieder hervor, oder der nächste
Gegenstand erweckt eine, oder die Seele bringt eine Vorstellung
aus sich selbst heraus vermöge eines feinen oft unbemerkbaren
Zusammenhanges der Idee. Dies auf die geistesschwachen Kinder
angewandt, sind sie wachend in demselben Zustande der Ideenleerheit
als ein im tiefen Schlaf Versunkener. Die Körperwelt wirkt zu
schwach auf den Geist und darum der Geist zu schwach auf die
Körperwelt. Beide müssen in eine nähere Berührung gebracht werden
durch die sinnliche Anschauung ‚ so daß die Augen sehen, und
die Seele auch weiß, was sie gesehen hat, daß die Ohren hören,
und die Seele sich auch dessen bewußt ist.
§14 Suche also zuerst die Aufmerksamkeit der äußeren
Sinne zu erregen und dadurch die Sprache zu bilden, und Begriffe
in die Seele zu bringen. Die beste Zeit hierzu ist etwa von
3. bis zum 5. Jahre, wo das Kind durch das Ausfallen der Milchzähne
noch keine Zahnlücken hat und einer guten Aussprache fähig ist.
Hierzu einige Winke. Die Mutter nenne Gegenstände, die unmittelbar
auf die Sinne des Kindes wirken, zeige aber mit dem Finger darauf,
und lasse sie dem Kinde, das auch mit dem Finger darauf zeigen
muß, so lange nachsprechen bis es die Gegenstände richtig und
deutlich benennen kann.
§15 Auf diese Weise lehre das Kind die äußerlichen
Teile seines Körpers kennen, ... Die Mutter greift den Fuß des
Kindes an und spricht: Das ist der Fuß. Das Kind zeigt darauf
und spricht: Fuß.
§17 Ebenso sinnlich bringe ihm die Begriffe: Teil
und Ganzes bei. Führe es zum Holzspalter und sage: Das ist eine
Stange. Wenn sie zerhackt ist, so zeige ihm die Teile, und hernach
fordere das Kind auf, die Stange wieder zusammenzulegen.
§19 So lernen auch diese Kinder spielend Formen und
Namen der Buchstaben. Schreibe also die 10 Ziffern mehreremale
auf kleine Blättchen und leite das Kind an, aus den vermischten
Ziffern alle Zweien, Dreien usw. aufzusuchen. Kann das Auge
die Ziffern an der Form unterscheiden, so nenne hernach die
Namen, aber gehe sie langsam.
§20 ... Von überaus großem Nutzen ist es auch, wenn
solche Kinder sobald es nur möglich ist, zu kleinen häuslichen
Beschäftigungen und Arbeiten, die aber nie schwache Kräfte übersteigen
dürfen, angehalten werden; es muß aber freilich mit viel Geduld
und Nachsicht geschehen.
§21 Nach solchen Vorübungen, die mehr Spiel als Unterricht
sind, wagt das Kind dem öffentlichen Unterrichte, aber ja nicht
zu zeitig, übergeben werden, denn dasselbe von dem großen Haufen
abzusondern, ist aus Gründen, die leicht einzusehen sind, nicht
anzuraten. Von jetzt an spreche ich also mit Dir, lieber Lehrer,
erst ein Wort im allgemeinen und dann in der Hauptsache. Du
wirst so gut als ich wissen, daß solche Kinder nicht selten
die Lastenträger zu Hause sind, schütze sie wenigstens in der
Schule vor übler Behandlung der übrigen, und Deinerseits übe
die göttliche Tugend der Geduld und Nachsicht an ihnen, sie
ist hier am Orte. Der Gerechte erbarmt sich schon seines Viehes,
aber das Herz der Gottlosen ist unbarmherzig. Quäle sie nicht
mit Auswendiglernen von Worten, die sie nicht verstehen, es
hilft ihnen ja nichts. Laß Dir's vielmehr angelegen sein, ihnen
Begriffe beizubringen und ihrer Urteilskraft zu üben, wozu kein
besonderes Buch nötig ist, ... Such durch kleine Geschichten
Deinem Vortrage Interesse zu beben; zeige an einem wohltätigen
Manne, was Wohltätigkeit, an einem gehorsamen Kinde, was Gehorsamkeit
usw.; gehe also bei übersinnlichen Begriffen jederzeit vom sinnlichen
aus.
§22 Frage sie fleißig: woher? wozu? weswegen? usw.
und richte die leichtesten Fragen an die Schwachen. ... Bemerkst
Du, daß es still vor sich hin starrt, so frage: Wo bist Du jetzt?
Wie bist Du hierher gekommen? Hat man Dich hereingetragen? Wo
warst Du vor der Schule? ... Durch ähnliche Fragen suche das
Kind an das, was es getan, gedacht, geredet, empfunden hat,
wie es ihm da und da zumute gewesen, fast beständig zu erinnern
und so zum Bewußtsein zu bringen, denn daran fehlt es am meisten.
Gehe aber ja überall langsam zu Werke, denn anerkannte Pädagogen
sagen einstimmig: Langsames Fortschreiten ist die Seele des
Elementarunterrichtes. Wie vielmehr muß Übereilung dem schwachen
Kinde schaden, da es dem fähigeren nicht nützlich ist. ...
Quelle zur "Entwicklung einer Hilfsschuleinrichtung"
in Chemnitz. Aus Frenzel: Geschichte des Hilfsschulwesens. Halle
1921, S. 34-35
Die Anfänge der dortigen Hilfsschulbestrebungen sollen nach
Angaben des Schuldirktors Gehl bis zum Jahre 1835 zurück gehen.
Infolge zuweit gehender Rücksichtnahme auf die Armut der Eltern
und auf die Wünsche der Fabrikanten, welche sehr häufi1g die
Kinderarbeit in Anspruch nahmen, wurde das gesamte Chemnitzer
Volksschulwesen im ersten Drittel des vorigen Jahrhunderts in
seiner Entwicklung unliebsam gehemmt. So gab es im Jahre 1826
eine ganze Anzahl Kinder, die ohne jeden Unterricht aufwuchsen.
Obgleich diese ihrem Alter nach nicht mehr schulpflichtig waren,
so konnten sie doch nicht nach den bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen konfermiert und aus Schule entlassen werden. Um
nun diesen "veralteten" Schülern die notwendige Vorbereitung
zur Konfirmation zu geben und ihre Schulentlassung zu ermöglichen,
wurde für sie eine besondere, ihren Bedürfnissen und ihrer geistigen
Verfassung entsprechenden Schuleinrichtung vorgesehen ‚ die
im Hinblick auf ihren Zweck die eigen artige Bezeichnung "Notschule"
erhielt. Ihre Eröffnung erfolgte im Jahre 1835 mit 27 Personen
im Alter von 1k bis 20 Jahren. Den Unterricht in der Notschule
erteilten 3 Lehrer. Als später die älteren Schüler entlassen
worden waren ‚ löste man die Schule nicht auf ‚ sondern führte
sie weiter; -es sollten nun alle diejenigen Kinder Aufnahme
finden, die bei Beginn des 14 Lebensjahres noch in den unteren
Klassen der niederen Bürgerschule saßen, wo sie durch natürliches
Unvermögen oder äußere nachteilige Umstände in den ersten Schulkenntnissen
zurückgehalten waren.
Diese Notschulklasse unterschied sich von den jetzigen Hilfsklassen
besonders dadurch‚ daß ihre Schüler auch am Unterricht
einer Normal= klasse teilnehmen mussten. Allmählich wurden auch
jüngere Kinder aufgenommen ‚ und es stellte sich das die Notwendigkeit
einer Vergrößerung der Schule heraus ‚ so das man im Jahre 1856
zur Einrichtung einer zweiten Klasse schreiten musste.
Mit den Jahren 186o wurde eine Änderung in der Notschule
vorgenommen; man vereinigte alle Schüler derselben zu einer
Klasse ‚ in der Weise das sie nun getrennt Unterricht erhielten
und nicht mehr eine normal Schule besuchen durften,. Diese Klasse
erhielt den Namen Nachhilfe Klasse ‚ woraus sich dann nach und
nach Hilfsklassen bzw. Hilfsschulsysteme entwickelten. Der Unterricht
in den Nachhilfeklassen umfaßt wöchentlich 13 Stunden für Religion
5, Sprache 1 ‚ Lesen 3, Rechnen 2, Schreiben 2. Bei einer Teilung
der Nachhilfeklassen nahm man auch eine Trennung der Geschlechter
vor, die heute noch in den Chemnitzer Hilfsschuleinrichtungen
besteht.
Quellen zur Entwicklung des Leipziger Hilfsschulwesens.
Aus Frenzel: Geschichte des Hilfsschulwesens. Halle 1921
S. 39-42
Maßgeblich beteiligt an einer Einrichtung der ersten Hilfsschulklassen
in Leipzig war der Taubstummenlehrer Stötzner.
"Wie bereits erwähnt ‚ hatte die Gesellschaft zur Förderung
der Schwach- und Blödsinngenbildung auf ihrer Tagung in Hannover
im Jahre 1865 die Forderung Stötzners zur Einrichtung von Schulen
Für schwachbefähigte angenommen. Daraufhin wurde Stötzner vom
Rat der Stadt Leipzig aufgefordert, ein Gutachten und einen
Kostenanschlag für eine in Leipzig zu errichtende Schule abzugeben.
Stötzner tat dies in einem Gutachten vom 3 November 1865, und
da ihm die Idee der Taubstummenanstalt vorschwebte, schilderte
er die Schule als eine Bewahranstalt für den Tag‚ worin die
Kinder nicht nur Belehrung und Erziehung, sondern auch Beköstigung
und Beaufsichtigung während der Unterrichtsfreien Zeit erhalten
sollten. Diesen Vorschlag unterbreitete der Rat der Stadt Leipzig
den Stadtverordneten im März des Jahres 1866. Die Stadtverordneten
stimmten im folgenden Jahre 1867 dem Antrage wohl grundsätzlich
zu, lehnten aber die vorgeschlagene Durchführung des Planes
ab, indem sie unter anderem besonders auf die großen Schwierigkeiten
einer richtigen Auslese des Schülermaterials hinwiesen. Als
zur Ausführung geeignet empfahlen sie, den wirklich schwachsinnigen
Kindern einen von dem übrigen Klassenunterrichte gesonderten
Unterricht durch einen besonderen Lehrer, jedoch in der Schule
selbst ‚ erteilen und die Auswahl der Kinder unter Mitwirkung
eines Arztes vornehmen zu lassen. Der Rat der Stadt ging jedoch
seinerseits nun nicht auf die Vorschläge der Stadtverordneten
ein, sondern hielt an' seinem ursprünglichen Plane fest, so
das vorläufig alle weiteren Verhandlungen in dieser Angelegenheit
sich zerschlugen... Der Rat legte daher zum zweiten Male
im Jahre 1868 seinen unveränderten Plan den Stadtverordneten
vor ; diese lehnten jedoch abermals ab...Eine dritte Ablehnung
erlebte die Ratsvorlage im Jahre 1870;... Nach der Neugestaltung
des Leipziger Volksschulwesens 1873-74 kam die Sache wieder
in Fluß. Die Schuldirektoren beantragten im Jahre 1881 die recht
baldige Einrichtung von ein oder zwei Klassen für schwachsinnige
Kinder.
Die Schwachsinnigenklasse wurde am 19 November 1881,
zunächst mit 13 Kindern ( 8 Knaben und 5 Mädchen) eröffnet,
zu denen in den nächste Wochen noch 4 Knaben traten, so daß
der Bestand am 2 Januar 1882 17 Kinder betrug, die im Alter
von 7,5 - 11 standen. 8 von ihnen kamen aus Bürgerschulen, 6
aus Bezirksschulen,2 aus Ratsfreischulen, eins aus einer Privatanstahlt
für schwachsinnige Kinder. Nach einer alsbald mit ihnen veranstalteten
Prüfung wurden sie, den ermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten
entsprechend in 2 Abteilungen geteilt...deren jede 18 Stunden
wöchentlich Unterricht erhielt, die eine vormittags täglich
von 8-11 Uhr, die andere nachmittags von 1-4 Uhr... Es ergab
sich, daß sechs andere Kinder, fünf Knaben und ein Mädchen ‚
gar nicht als schwachsinng, sondern nur als schwachbefähigt
bezeichnet werden konnten, da sie hauptsächlich wegen ihrer
geringen Fortschritte im Rechnen mit ihren Altersgenossen in
der Volksschule nicht gleichen Schritt zu halten vermocht hatten
und, meist im zweiten bis vierten Schuljahr stehend, in den
achten und siebenten Klassen ihrer bisherigen Schulen sitzengeblieben
waren. So konnte also nur etwa die knappe Hälfte der Schwachsinnigenklasse
überwiesenen Kinder als wirklich schwachsinnig gelten, und demgemäß
bildeten auch wenigstens die erste Abteilung derselben eigentlich
nur eine Nachhilfeklasse, welche die Schüler bei gewissenhafter
Unterstützung ihrer Schwächen zum Wiedereintritte in die Volksschule
zu befähigen hatte, in der tat konnten denn auch mit den oben
erwähnten sechs Kindern nach Ablauf eines Jahres ‚ also zu Michael
1882 der Versuch gemacht werden ‚ sie in die siebente Klasse
einer Volksschule zurückzuversetzen,... Im zweiten Jahre
ihre8 Bestehens gewann die Schwachsinnigenklasse infolge der
Rückversetzung der nur nachhilfebedürftigen Schüler in die Volksschule
und der Aufnahme neuer Kinder ‚ durch die sich die Gesamtzahl
bis Ostern 1885 auf 23 erhöhte, namentlich in ihrer ersten Abteilung
ein ganz anderes Gesicht - sie wurde zur reinen Schwachsinnigenschule... Trotzdem
wollte mir der rein schulmäßige Unterricht als zu einseitig
je länger um desto weniger gefallen ‚ da bei geistig schwachen
Kindern der Hebel möglichst viele angesetzt werden müssen ‚
um das durch physiologische Hindernisse niedergehaltene Fünklein
geistiger Anlagen anzufachen, und wegen der späteren Lebensverhältnisse
dieser Kinder auch den praktischen Verrichtungen mittelst der
leiblichen Kräfte ein Augenmerk zu zuwenden ist. Dafür war noch
bisher gar nichts geschehen; wenn auch die Mädchen seit Ostern
1885 an zwei Nachmittagen je 2 Stunden Unterricht in weiblicher
Handarbeit erhielten... von Michael 1885 an erhielten auch die
Knaben in jeder der beiden Abteilungen an je einem Nachmittag
2 Stunden Arbeitsunterricht...Als Höchstzahl. einer Klasse waren
von vornherein 15 Kinder angenommen worden, und da die Gesamtzahl
der Kinder Ostern 1889 auf 43 anwuchs ‚ so machte sich die Bildung
einer dritten Klasse und die Anstellung eines dritten Lehrers
nötig. Damit trat für jede Klasse eine Verzehrung der Stundenzahl
auf 26 Stunden ein, ...und der Unterricht der Kinder fiel vormittags
von 8-12 und an einem Nachmittag von 2-4... 1889-91 wurden
alle Vororte von Leipzig in einem Umkreis von 5 km einverleibt... Das
rasche Wachstum der Schwachsinnigenschule hatte derselben unter
den erwähnten Umständen namentlich solche Kinder zu geführt,
die aus untersten und ärmsten Gesellschaftskreisen stammten
und infolge der mißlichen häuslichen Verhältnisse einer geordneten
Aufsicht und Erziehung zum Teil recht sehr entbehrten...in allen
solchen Fällen aber waren die Kinder in der schulfreien Zeit
auf sich selber angewiesen, den 3efahren eines zügellosen Bummel-
und Straßenlebens preisgegeben und dadurch äußerer und innerer
Verlottung beständig ausgesetzt... Der nächste Schritt konnte
selbstverständlich nur sein, daß die Schule an mehreren Nachmittagen,
statt wie ‚bisher nur an einem, die Kinder unter ihrer Aufsicht
hatte... Nunmehr zauderte ich nicht ‚ in einer umfänglichen
Eingabe an den Schulausschuß vom 28 April 1891 meine Pläne betreff
eines weiteren Ausbaues der Schwachsinnigenschule durch Verstärkung
des erzielichen Momentes mittels ausgedehnter Beschäftigung
und Beaufsichtigung der Kinder darzulegen...
Quelle: Aufnahmeverfahrens der Hilfsschüler. Aus, B. Mannel:
Vom Hilfsschulwesen, Leipzig 1905, S. 26-32
Von den Stimmungen oder Vorurteilen des Klassenlehrers ein
Antrag zur Aufnahme in die Hilfsschule nicht abhängig sein !L
Da ist zunächst seitens des Schuleiters jedem antragstellenden
Klassenlehrer anzuraten ‚ längere Zeit weitere Beobachtungen
zu sammeln. Zuweilen ‚ insbesondere bei Kindern mittlerer Jahrgänge
hilft deren Übergabe an einen anderen Lehrer... Es muß versucht
werden um zu verbinden daß ein Kind aus der Volksschule als
unbildsam entlasren wird, welches in der selben noch einigermaßen
genügend gefördert werden kann. Ur dies zu können‚ muß der Lehrer
der Normalschule mehr als bis her psychologisch gebildet werden... Erhat
auch im eine Vertrautheit zu bekunden mit dem leicht abnorme
Wege gehenden Entwicklungsgang Einwicklungsgang der kindlichen
Seele...daß er sich Aufschlüsse über den Werdegang des problematischen
Schülers vor seiner Schulzeit verschafft Vielleicht kann das
Elternhaus ihm eine Erklärung über das auffallende Benehmen
seines Schülers geben. Zu diesem Zwecke sind zwei Wege einzuschlagen
Entweder wird die Mutter im Schulhause um Aufklärung ersucht,
oder der Lehrer sucht den Schüler im Elternhause auf. Der erstere
ist zwar der leichtere ‚ aber der unvollkommenere Weg. Denn
es ist nicht jedermanns Sache das Haus unter den Ärmsten der
Armen zu betreten. Wenn der Besucher auch nicht gerade zum Märtyrer
einer guten Sache werden wird, so gehört doch anerkanntermaßen
Überwindung dazu, möglicher Weise in übelbeleumdeten Häusern
vorzusprechen und mit oft rohen Menschen Zwiesprache zu halten... Und
doch muß sich die Lehrperson Klarheit verschaffen über das Wesen
ihres Schülers, wenn sie sichere Belege für ihren Antrag auf
seine Unterbringung in die Hilfsschule haben will... Dann
werden die Gemeindeschwestern die Armenpfleger und die Auskunftsstellen
der städtischen Armen- und Polizeiverwaltungen um Aushilfe anzugehen
sein... Aber immerhin muß die Forderung aufrecht erhalten
werden, durch eigens Urteil‚ durch Hausbesuche festzustellen‚
in welcher Lebenslage sich der zur Aufnahme in die Hilfsschule
vorzuschlagende Volksschüler befindet, welche Krankheiten er
bisher zu überwinden hatte und welche körperlichen Unfälle seine
abnormen Entwicklungen beeinflußt haben.
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