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1533 Peter Jordan aus Mainz schreibt das Buch
"Leyenschul. Wie man künstlich und behend schreyben und lesen soll
lernen" [ weitere Infos ]
Johann Ignaz von Felbiger (1724-1788) bezieht auch die
sog. stumpfen Köpfe mit in den Unterricht ein.
Johann Heinrich Pestalozzi(1746- 1827) vermittelt in Schrift und
Tat, dass alle Menschen einen Anspruch auf Bildung haben.
Jean Itard (1774-1838) beschäftigt sich mit der Erziehung
des Wildjungen von Aveyron
Anstaltsgründungen
Pfarrer Karl Haldenwang (1803-1862) gründet 1838
die "Rettungsanstalt für schwachsinnige Kinder" in Wildberg.
Lehrer Karl Ferdinand Kern (1814-1868) gründet 1838
eine Anstalt für Taubstumme. Aus der 1842 eine Abteilung für
"Schwachsinnige" ausgegliedert wird.
Schweizer Arzt Guggenbühl eröffnet 1841 die
"Heilanstalt für Kretinen (Schwachsinnige) und blödsinnige
Kinder" auf dem Abendberg. Er verbindet Medizin und Pädagogik Alle
drei Anstalten gehen auf private Initiativen zurück
1. Öffentliche Einrichtung: "Erziehungsanstalt für
blödsinnige Kinder in Hubertusburg" 1846
Spezialklassen und Nachhilfeklassen
1835 entsteht in Chemnitz die "Notschule" für die
14-20jährigen Schüler, die noch nicht über die zur
Konfirmation nötigen Kenntnisse verfügen. Später werden
ausschließlich Lernschwache beschult.
Armenfreischule in Zeitz bietet ab 1803 eine Nachhilfeklasse an, in der
Schüler 1-2 Mal am Tag im Rechnen, Lesen, Schreiben geschult
werden.
Vorgänger und Herkunft der Hilfsschulen
- Das Bemühen um die
Bildung und Erziehung von schwachsinnigen Kindern zeigte sich in ersten
Ansätzen in Anstalten mit geistigbehinderten Kindern (Pestalozzi, Guggenbühl,
u.a.).
- Von diesen Anstalten
grenzen verschiedene Autoren (Myschker,
Beschel) die
Entstehung der
Hilfsschulen streng ab, obschon von den Bildungsbestrebungen für
diese Menschen
Einflüsse auf die Entstehung der Hilfsschulen zu verzeichnen waren:
- Heinrich Ernst
Stötzner, mehrere
Jahre als Taubstummenlehrer an der Hubertusburg in Sachsen,
einer Anstalt, in der schwachsinnige Kinder unterrichtet wurden,
beschrieb 1864
in seiner Schrift "Schulen für schwachbefähigte Kinder" ein
erstes Konzept
einer Nachhilfeschule als eigenständige Institution. Hierbei
entwickelte er
Grundlagen für Organisation einer solchen Institution,
erzieherische,
unterrichtliche und curriculare Grundzüge. Stötzners Schrift
drückte zum ersten Mal den Begriff Hilfsschule klar aus.
- 1865 fand die Gründung der Gesellschaft zur
Förderung der Schwach- und Blödsinnigenbildung statt.
- Erste Hilfsschulen
als eigenständige Institution entstanden 1881 in
Braunschweig (unter Kielhorn)
und Leipzig (unter Stötzner).
Weitere Gründungen folgten 1883 in Dortmund und
Halberstadt, 1885 Krefeld und Königsberg, 1886
Köln und Reichenbach. Dabei waren diese
ersten Hilfsschulgründungen neben caritativen Motiven v.a. von
folgenden
Motiven beherrscht:
- Entlastung der
Volksschulen, da die schwachsinnigen Kinder die übrigen Kinder in
ihrem
Fortschritt hemmten.
- Mit geeigneten
Methoden konnten auch diese Kinder zu brauchbaren Menschen
herangebildet
werden, während dies in der Volksschule nicht gelingen konnte.
- 1898 folgte die
Gründung des Verbandes der Hilfsschulen Deutschlands (VdHD) in
Hannover. Dieser Verband setzte sich als Ziele die größere
Verbreitung der Hilfsschule und den Ausbau der
Hilfsschulpädagogik. Allerdings
verfolgte der Verband durchaus standespolitische Ziele (Beispiel:
Besoldung
der Hilfsschullehrer wie Taubstummenlehrer)
- 1898 wurde auf dem Verbandstag des Verbandes der
Hilfsschulen der Beschluss gefasst, alle Kinder abzuweisen, bei denen
der Grund des Zurückbleibens nicht auf eine geringe geistige
Begabung zurückzuführen ist.
- Ab 1908 erschien das
Verbandsorgan "Die Hilfsschule" (Schriftleiter August Henze) monatlich.
- Um die
Jahrhundertwende existierten bereits 70 Hilfsschulen, 1914
wurden dort 43000
Kinder, 1928 über 70000 Kinder unterrichtet.
- Dennoch war die
Institution der Hilfsschule durchaus nicht unumstritten: z.B.
Kostenfaktor (Berner). Aus dem daraus sich ergebenden
Legitimationsdruck erwuchs die Hypothese, das an den Hilfsschulen
schwachsinnige Kinder unterrichtet wurden. Dies drückt Fuchs etwa
in dem
Gedanken aus, dass eine bei diesen Kindern bestehende pathologische
Schwäche
des Gehirn eine allgemeine Schwäche und einen
Entwicklungsrückstand bewirkt,
der immer bestehen bleibt. Die Funktionen dieser
Schwachsinnshypothese liegen nach Berner
darin, dass sie eine Spezialisierung von Lehrern für die besondere
Art dieser
Kinder legitimieren und damit öffentliche Mittel für
Hilfsschulen begründen
soll. Ursachen für den
Schwachsinn werden in der Verbandspresse im Kind selbst bzw. in seinen
Erbanlagen gesehen. Damit sind hier Gedanken und Thesen des
Sozialdarwinismus
im Denken der Hilfsschullehrerschaft angedeutet, die fatale
Konsequenzen haben
sollten. Praktisch galt für
die Zuweisung zur Hilfsschule das Kriterium des zweijährigen
Versagens in einer
Klasse der Volksschule. Unter größeren
Legitimationsdruck auf die Hilfsschulen kommt es zu Beginn der 1930er
Jahre mit
der sich verstärkenden wirtschaftlichen Krise. Im Zuge der
Sparmaßnahmen wird
begonnen, Hilfsschulen zu schließen oder zusammenzulegen. Dennoch
kommt es ab
den frühen 1920er Jahren bis Anfang der 1930er
Jahre zur Blütezeit der
Heilpädagogik. Auch schwer schwachsinnige Kinder fanden in sog.
Sammelklassen
einen Ort in Schulen, diese waren den Hilfsschulen angegliedert.
Übergang zur Lernbehinderten-Schule in den 1920er
Jahren
- Nach dem 1. Weltkrieg veränderte sich die
Schülerschaft der Hilfsschule
- Die Hilfsschule wurde zur Schule für
Schulleistungsschwache
- Die Bedingung, dass der Schularzt Schwachsinn zu
diagnostizieren hatte, entfiel
Die Hilfsschule im Dritten Reich
Hierzu insgesamt Höck
(1979).
Hilfsschule und Rassenhygiene zwischen 1933 und 1938
- Am 30.1.1933 übernahm Hitler die Macht im deutschen
Reich als Reichskanzler. Zwar erhob der NS im Sinne eines
totalitären Systems weitgehende Ansprüche auf die Gestaltung
der Erziehung und Bildung des gesamten deutschen Volkes. Diesem
entsprach jedoch gerade in der Zeit direkt nach der Machtübernahme
nicht ein umfassendes, gezieltes politisches Handeln. Im Bezug auf die
Hilfsschule stellt Höck fest:
Die neuen Mächtigen wussten in der ersten Zeit nach der
Machtübernahme selbst nicht, was sie mit der schulischen
Einrichtung „Hilfsschule“ endgültig anfangen sollten.
- Insofern wurden zunächst einmal, v.a. auf der Ebene
untergeordneter Verwaltungseinheiten, Abschaffungstendenzen weiter
verfolgt: Diese Abschaffungstendenzen hatten sich entwickelt in den
Jahren ab 1930. In der Wirtschaftskrise hatte Reichskanzler
Brüning bereits Einsparungen bei allen Staatsausgaben angeordnet.
Dies hatte direkte Auswirkungen auf die Hilfsschule, da z.B. ab 1930
keine neuen Ausbildungskurse für Hilfsschullehrer in Köln,
Essen, Dortmund, Düsseldorf angeboten werden und zudem die
Hilfsschule wohl aufgrund mangelnder Unterstützung von Seiten der
Ämter und Regierungen – hier zeigt sich erneut der
Legitimationsdruck, der auf der Hilfsschule lastete – besonders
unter den Sparmaßnahmen zu leiden hatte. Dies führt
allerdings hauptsächlich zu einer Vergrößerung der
Klassenfrequenz, aber auch zu einem Wegfall von Sammelklassen, in denen
schwerer schwachsinnige Kinder unterrichtet wurden.
- Diese Bestrebungen gingen nach der Machtübernahme
weiter, wurden allerdings von Protesten und Anfragen der
Hilfsschullehrer an das zuständige Reichsministerium für
Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (RMinWEV) (z.B.
durch den Vorsitzenden des VdHD im September 1933 Breitbarth,
der Lesemann ersetzt hatte, s.u.) begleitet. Da der bevorzugte Abbau
nicht im Sinne des Ministeriums war bzw. von diesem zumindest nicht
angeordnet war, wurde dieser Abbau zumindest gebremst.
Widerstand gegen die Abschaffung bzw. Einschränkungen
der Hilfsschule
Erlaß des Regierungsprasidenten von Düsseldorf
"Überweisung von Kindern in die Hilfsschule" vom 27.2.1935,
wird am 6.7.1935 für Preußen und das Reich
übernommen:
- "Alle hilfsschulpflichtigen Kinder aus erb- und
rassenpolitischen Gründen sind restlos der Hilfsschule zuzuweisen.
Die Bestrebungen unseres Staates in bezug auf die Erbgesundheit machen
die Einrichtung der Hilfsschule und ihre tätige Mitarbeit zur
Erreichung dieser Ziele notwendig."
Korrigierung des Erlasses von 1935 aufgrund der
einseitigen Zielsetzung in der "Allgemeinen Anordnung über die
Hilfsschulen in Preußen" (AAoPr) vom 27.4.1938. Aufgaben
der Anordnung:
1. Entlastung der Volksschule
2. langjährige, planmäßige Beobachtung der
Kinder zur Unterstützung der Erb- und Rassenpflege
Die "Richtlinien für Erziehung und Unterricht in der
Hilfsschule" vom 18.2.1942 sehen vor, dass die
Erziehung und der Unterricht in der Hilfsschule nun vorrangig ist
- Neben diesen Abbaubestrebungen ist das politische Handeln
des NS-Regimes zunächst auf Machtsicherung und Machtkontrolle
gerichtet: dies zeigt sich im oben bereits genannten Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und durch die Bildung des
RMinWEV 1934 (Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom
30.1.1934), zum anderen in der Entwicklung des VdHD. Dieser wurde 1933
gleichgeschaltet, d.h. der Vorstand wird mit der NSDAP passenden
Hilfsschullehrern besetzt. 1. Vorsitzender wird Breitbarth (Halle), der
den Verband bis zu dessen Auflösung am 17.9.1933
führt. Der Verband tritt sodann kör-perschaftlich dem NSLB
bei. Im NSLB bildete sich 1933/1934 die Reichsfachschaft V,
Sonderschulen unter Paul Ruckau. Die Reichsfachgruppe Hilfsschulen wird
Krampf übertragen.
- Die Schriftleitung des Vereinsorgans "Die Hilfsschule"
hält Tornow. "Die Hilfsschule" wird ab März 1934 Teil
der Zeitschrift "Die deutsche Sonderschule" ebenfalls unter Tornow
- Damit war die Ausrichtung des Schulwesens bzw. der
Hilfsschule und der Hilfsschullehrer im Sinne des NS wohl zumindest
grundsätzlich sichergestellt.
- Bereits 1933 jedoch kam es durch das GzVeN (Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses) vom 14.7.1933
(Gesetz tritt am 1.1.1934 in Kraft) zu einer Entwicklung, die
für die Hilfsschule von Bedeutung war: mit diesem Gesetz erwuchs
der Hilfsschule eine Funktion, die für die Hilfsschule als
Institution Sicherheit bedeutete
- Im GzVeN wird festgelegt, dass sterilisiert werden kann,
wer an angeborenem Schwachsinn leidet. Die übrigen genannten
Kriterien sind hier weniger von Interesse. Hierin nun erfüllte
sich für führende Hilfsschullehrer zweierlei: zum einen sahen
sie von ihnen lange propagierte Ideen auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt (vgl. unten), zum anderen jedoch sahen sie eine Chance, die
Existenz der Hilfsschule zu sichern, indem sie dieser eine Funktion in
der Umsetzung des GzVeN sicherten
- Hier ist von Bedeutung der Kommentar von
Gutt/Rüdin/Ruttke zum GzVeN, in dem sie etwa 2/3 aller
Schwachsinnsfälle für erblich erklärten und weitergehend
sogar auch Oligophrenie und früh erworbene
Schwachsinnszustände ohne geklärte Ursache einschlossen. (Höck)
- Nach Höck fand
sich kaum eine Stimme in der Hilfsschullehrerschaft, die sich den
Bestrebungen um Sterilisation ihrer Schülerschaft entgegenstellte;
vielmehr wurden diese Maßnahmen wohl oft begrüßt.
- Das die Hilfsschullehrerschaft diesen Maßnahmen
positiv gegenüberstand lässt sich auch daran ablesen, dass
verschiedene Hilfsschullehrer und Funktionäre eilfertig ihre Hilfe
bei der Durchführung des GzVeN zusicherten und teilweise (z.B.
Nöll und Gossow) das GzVeN als zu lasch kritisierten
- Alfred Krampf, einer der ranghöchsten Hilfsschullehrer
im Dritten Reich, bestimmte die Aufgaben der Hilfsschule in seiner
Denkschrift "Nationalsozialismus und Hilfsschule" wie folgt:
- Entlastung der Volksschule
- Brauchbarmachung für die Volksgemeinschaft
- Sammelbacken für die Durchführung des GzVeN
- Diese drei Aufgaben werden von offizieller,
schulpolitischer Seite durch einen Erlass des RMinWEV vom 6.7.1935
bestätigt. Zudem bekräftigt dieser Erlass die Hilfsschule in
ihrer Legitimität, indem er fordert, alle hilfsschulpflichtigen
Kinder der Hilfsschule zuzuführen.
- Damit sind alle Abbaubestrebungen auch offiziell beendet.
- In der folgenden Zeit beschäftigen sich viele
Publikationen mit der Aufgabe des Sammelbeckens. V.a. geht es um die
Gestaltung eines Personalbogens, auf dem die für die
Erbgesundheitsgerichte relevanten Informationen von den
Hilfsschullehrern gesammelt wurden. Zum zweiten ging es aber auch um
die Rolle der Hilfsschullehrer bei der Gutachtertätigkeit für
die Erbgesundheitsgerichte.
- Ausdruck der Verbindung von GzVeN und Hilfsschule ist die
Bildung des "Referates für negative Auslese und Sonderschulfragen"
beim Rassenpolitischen Amt der NSDAP am 18.1.1937 unter Ruckau,
der auch Leiter der Fachschaft V beim
NSLB (Nationalsozialistischer Lehrerbund) ist.
Hilfsschule, Brauchbarmachung und Entlastung zwischen 1938
und 1942
- Ab Mitte der 1930er Jahre begann sich bereits, die
Schwerpunktsetzung der Aufgabe der Hilfsschule zu verändern: mit
den verstärkten Bemühungen um die Rüstungsproduktion im
Deutschen Reich und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht kam
es ab 1936/ 1937 zu einem Fachkräfte- und generell
Arbeitskräftemangel.
- Dies wirkte im Schulsystem auf zwei Ebenen: die
Volksschulen wurden stärker noch als bevor zu Leistungsschulen.
Aus diesem Grunde waren sie verstärkt auf die Hilfsschulen in
deren Entlastungsfunktion für diejenigen Schüler, die dem
Unterricht in der Volksschule nicht folgen konnten, angewiesen.
- Gleichzeitig verbesserten sich auch die Berufsaussichten
für Hilfsschüler. Während diese vorher aufgrund von
einem Überangebot an ausgebildeten Arbeitskräften zumeist nur
als Hilfsarbeiter, Straßenkehrer, etc. ein Auskommen fanden,
gelang es ihnen nun durchaus auch in Lehrberufen des Handwerks
unterzukommen. Dies bedeutete jedoch für die Hilfsschule eine
stärkere Orientierung am Kriterium der Leistungsfähigkeit.
Damit wurden Tendenzen verstärkt, die vorher in Sammelklassen
unterrichteten schwer schwachsinnigen Kinder der Hilfsschule
auszuschulen.
- 1938 wurden diese Entwicklungen in zwei
schulpolitische Dokumenten sichtbar: zum einen im
Reichsschulpflichtgesetz, zum anderen in der AAoPr (Allgemeine
Anordnung über die Hilfsschulen in Preußen).
- Im Reichsschulpflichtgesetz vom 6.7.1938 wird in
§6 die Pflicht behinderter Kinder zum Sonderschulbesuch
festgeschrieben. §11 bestimmt, dass bildungsunfähige Kinder
von dieser Schulpflicht befreit sind. In den AAoPr vom 27.4.1938
wurde dieser Gedanke für Preußen bereits
konkretisiert: Sammelklassen wurden verboten, die darin unterrichteten
Kinder ausgeschult:
- Dies bedeutete für die ausgeschulten Kinder zumeist
die Unterbringung in Anstalten, seltener wahrscheinlich eine Versorgung
in familiären oder verwandtschaftlichen Kontexten. Dies entspricht
den sich ausweitenden sozialdarwinistischen Maßnahmen, denen in
der Aktion Gnadentod und in der Aktion T4 sowie anderen Aktionen
zwischen 1939 und 1941 mehrere Tausend behinderte
Kinder zum Opfer fallen (vgl. Klee).
- Insgesamt sollte mit dem Reichsschulpflichtgesetz erreicht
werden, dass der Volksschule und der Hilfsschule jeweils durch eine
Homogenisierung der Schülerschaft eine stärkere Orientierung
am Kriterium der Leistung bzw. der Brauchbarmachung möglich wurde.
Dabei ist Brauchbarmachung sowohl als wirtschaftliche Brauchbarmachung
als auch als völkische Brauchbarmachung, also im Sinne der
Eingliederung in den völkischen Staat.
- Ab 1938 steigen entsprechend die Anzahl der
Hilfsschulklassen im Reich stark an (vgl. Höck).
- Nach Höck war
die Hilfsschule zwischen 1938 und 1942 v.a.
allgemeinstaatlichen Entwicklungen unterworfen: Wie bereits dargestellt
führte ein Mangel an Arbeitskräften zu einer veränderten
Aufgabe der Hilfsschule. Ab 1939 führte der Krieg
zunehmend zu einem Mangel an Personal und an Material. Gleichzeitig
aber wurde die Hilfsschule im Zuge einer Vereinheitlichung des
Hilfsschulwesens erneut pädagogisch bestimmt:
- Der neue Referent für Sonderschulen im RMinWEV,
Georg Kohlbach, erarbeitet unter Mithilfe von Tornow und Lesch neue,
reichseinheitliche Richtlinien aus, die am 18.2.1942 in Kraft
traten: In diesen Richtlinien wird als Auftrag der Hilfsschule
vorrangig die Erziehung und Bildung von solchen Kindern bestimmt, die
dem Bildungsgang der Volksschule nicht folgen können. Nach Höck eher
nebensächlich war die Entlastung der Volksschule sowie
volksbiologische und bevölkerungspolitische Aufgaben, wobei er
darauf hinzuweist, dass die Zusammenarbeit mit Stellen und
Einrichtungen des GzVeN in der Praxis wohl stark blieb.
Hilfsschule im Krieg
- Die Situation der Hilfsschule im Krieg verhinderte nach Höck eine Umsetzung der
Richtlinien.
- Auch die Maßnahmen zur Sterilisation von
Schülern, die durch das GzVeN erfaßt wurden, wurden seit
Beginn des 2. Weltkrieges wohl nur noch teilweise durchgeführt. Höck bereichtet von einem
Erlass des Reichsministeriums für das Innere vom 3.8.1942,
nach dem allerdings die entsprechenden Unterlagen (Gutachten, etc.) bis
nach dem Krieg aufzubewahren seien.
- Generell bestand für die Hilfsschulen – nach
einer Phase zwischen 1940 und 1942, in der Hilfsschulen
teilweise zugunsten von Volksschulen aufgehoben waren – der
Auftrag, wenigstens ein Mindestmaß an Unterricht aufrecht zu
erhalten. Ziele bestanden hier darin, einer zunehmenden
Kriegsverwahrlosung entgegenzuwirken, einen Beitrag zur
Kriegspropaganda zu leisten wie darin, Rohstoffe zu sammeln, zu
verwerten und eine vormilitärische Ausbildung im Rahmen der
Leibeserziehung zu gewährleisten.
- Ab 1943 wurde der Unterrichtsbetrieb aufgrund von
Raum- und Personalmangel sehr erschwert, ab 1944 mancherorts
ausgesetzt. Ab Anfang 1945 waren die meisten Hilfsschulen
geschlossen.
NS-Ideologie und ihre Umsetzung im Unterricht
- Vorstellungen, die der NS-Ideologie entnommen sind, fanden
nach der Machtübernahme Hitlers schnell Eingang in den Unterricht
an der Hilfsschule:
- In den ersten Jahren des Dritten Reichs finden solche
Bestrebungen Ausdruck darin, dass in der Hilfsschule Fächer wie
Rassenkunde, Brauchtum/ Volkstum, Wehrsport berücksichtigt werden.
Ebenso wurden die Lehrpläne mancher Fächer an Gedanken des NS
orientiert wie etwa bei der Heimatkunde.
- Auch in der Gestaltung von Fibeln und Lesebüchern
fanden solche Gedanken Eingang (z.B. Jungvolk marschiert), ab 19.8.1943
gab es nach einem Erlass des RMinWEV ein reichseinheitliches Lesebuch
für die Hilfsschule.
- In den Richtlinien von 1942 haben nach Höck allerdings Gedanken
der NS-Ideologie erstaunlich wenig Raum gefunden.
- Bezüglich der Unterrichtsprinzipien an der
Hilfsschule ist festzuhalten, dass hier kein oder nur geringer
Einfluß des NS zu erkennen ist. Die Prinzipien fanden sich vor
dem NS und sind teilweise auch heute noch aktuell (langsames
Fortschreiten, Selbsttätigkeit, Veranschaulichung, etc.).
Zum Verhältnis von Hilfsschule und erzieherischen
Institutionen von Staat und Partei
- Für die Erziehungseinrichtungen von Partei und Staat
galt zunächst, dass "minderwertige" Menschen von ihnen
ausgeschlossen waren.
- Für die HJ galt dies, bis auf örtliche Ausnahmen,
bis 1936. In dem die HJ Pflichtorganisation am 1.12.1936
wurde, gelang es wohl, dass Hilfsschüler nicht mehr prinzipiell
ausgeschlossen waren, sondern ebenso wie andere Kinder die Pimpfenprobe
bestehen mussten.
- Für die Aufnahme in der Wehrmacht gab es keine
prinzipiellen Schranken.
Abschließende Bewertung der Entwicklung der Hilfsschule
unter dem Fokus der Kontinuitäten
- Kontinuität besteht in mindestens drei Dimensionen:
Kontinuität in der Institution Hilfsschule, Kontinuität von
Personen, die die Hilfsschule prägen und Kontinuität von
Vorstellungen, Gedanken und Theorien, die sich mit Hilfsschule befassen.
- Zunächst einmal lassen sich Kontinuitäten im
Zusammenhang mit der Institution Hilfsschule in verschiedenen Bereichen
erkennen: In der Legitimation der Hilfsschule bzw. in der Bestimmung
ihres Auftrags lassen sich die Begriffe der Entlastung und der
Brauchbarmachung bis vor die Zeit des NS zurückverfolgen (Höck). Nach Berner ist der Begriff der Brauchbarmachung
bereits im 19. Jahrhundert entstanden. Beide Begriffe hatten über
die Zeit des NS hinaus eine Bedeutung, der Begriff der Entlastung der
Volksschule bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts. Hiermit
ist zunächst einmal keine Wertung verbunden. Kritischer ist zu
bemerken, dass auch die Sammelbeckenfunktion, die der Hilfsschule ab 1935
offiziell zukam, von Hilfsschulpädagogen bereits vor 1933
formuliert worden war, nämlich von Gossow 1932 und
von Tornow vor Verabschiedung des GzVeN 1933 (vgl. Berner).
- Sowohl das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 als
auch die Richtlinien für die Hilfsschule von 1942
behielten ihre Gültigkeit noch nach 1945.
- Kontinuitäten im Bereich von führenden
Persönlichkeiten der Hilfsschulpädagogik lassen sich im
Übergang von VdHD zum NSLB und vom VdHD nach 1945 zum VDS
belegen (Breitbarth, Heinrichs, Henze) (vgl. Berner). Zudem sind auch heute noch
Schulen z.B. nach Lesemann benannt.
- Sehr weitreichende Kontinuitäten sind erkennbar
bezüglich sozialdarwinistischen Denkens in der
Hilfsschulpädagogik: Berner beschreibt,
dass bereits ab 1909 in den Publikationen des VdHD
rassenhygienische Maßnahmen vorgestellt werden (Breitbarth,
Lesemann, Gossow). Auch auf Verbandstagungen fanden solche Gedanken
kaum Widerspruch. Zu den Maßnahmen, die bereits vor dem Dritten
Reich von Hilfsschulpädagogen gefordert und befürwortet
wurden, gehörten Sterilisation, Asylierung und Euthanasie. Höck bemerkt in diesem
Zusammenhang, dass verstärkt ab 1925 Begriffe aus dem
Sozialdarwinismus von anerkannten Hilfsschulpädagogen
übernommen wurden (Rössel, Breitbarth, Henze, etc.). Eine
ähnlich Kontinuität über die Zeit des Dritten Reichs
hinaus liegt in der Bestimmung des Hilfsschülers als
Schwachsinnigem
Wie sind diese Kontinuitäten zu bewerten?
- Zunächst einmal entlarven sie verschiedene Positionen
innerhalb der Hilfsschulpädagogik, später
Lernbehindertenpädagogik, die die Rolle der Hilfsschule in der
Zeit des NS als "Betriebsunfall" einer eigentlich intakten Wissenschaft
darstellen: Die Zeit des NS ist im Bereich der Hilfsschulpädagogik
bestimmt durch Kontinuitäten, die sogar über 1945
hinaus wirksam waren.
- Diese Kontinuitäten sind natürlich im Einzelfall
sehr differenziert zu untersuchen. Sie machen aber im Kontext der
teilweise beschönigenden, teilweise ignoranten Verarbeitung der
Geschichte der Hilfsschule im Dritten Reich deutlich, dass die
Lernbehindertenpädagogik bisher nur wenig über ihre eigene
Rolle im NS reflektiert. Ebenso sind auch Versuche, an die
Blütezeit der Heilpädagogik ab Mitte der 1920er Jahre
anzuknüpfen, sehr differenziert zu betrachten
- Deutlich wird in diesen Ausführungen, welch
große Relevanz geschichtliche Fragestellungen für ein
pädagogisches Arbeitsfeld bis heute beanspruchen können und
müssen. Zudem bietet sich für die geschichtliche Perspektive
der Blick auf die schulische Wirklichkeit und hier gerade die der
Hilfsschule als alltags- und regionalgeschichtliche Perspektive an.
Nach dem 2. Weltkrieg
Etabierung des gegliederten Sonderschulsystems ->
Entstehung der Lernbehindertenschule
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